Sonntag, Oktober 21, 2012

Piraten in MV


Donnerstag, Oktober 11, 2012

Landtags-Petition für mehr Transparenz

Petition für mehr Transparenz:
BESCHLUSSEMPFEHLUNG des Petitionsausschusses

Der Petent begehrt die Herausgabe der Tagesordnung zu einer nicht öffentlichen Sitzung eines Kreisausschusses und moniert, dass seine Anfrage durch die Landrätin abgelehnt wurde.
Die Petition ist der Landesregierung als Material zu überweisen, um z. B. zu erreichen, dass die Landesregierung sie in die Vorbereitung von Verordnungen oder andere Initiativen oder Untersuchungen einbezieht. Weiterhin ist die Petition den Fraktionen des Landtages zur Kenntnis zu geben, weil sie z. B. als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint. Da weder aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) noch aus der Kommunalverfassung (KV M-V) klar hervorgeht, ob das eine Gesetz dem anderen vorgeht, ist es zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen hinsichtlich der Reichweite des Informationsanspruches des Bürgers aus dem IFG M-V gekommen. Angesichts dieser nicht ganz klaren Rechtslage sowie der völlig konträren Auffassungen des Innenministeriums und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Informationsfreiheit (LfD), sollte seitens der Landesregierung und der Fraktionen des Landtages über eine gesetzliche Klarstellung nachgedacht werden. Im Wege einer Klarstellung im Gesetz könnte möglichen Klageverfahren durch Bürger vorgebeugt werden, deren Informationsbegehren trotz der positiven Bewertung durch den LfD abgelehnt wurde, welcher immerhin der oberste Schützer der Daten im Land Mecklenburg-Vorpommern ist. Hier ein Verweis